Anbei ein Auszug der Hausreglemente. Allein der abgeschlossene Vertrag sowie das Reglement sind verbindlich.
Berghaus und Gründerhaus
Kirchen und christliche Organisationen haben Vorrang.
Eine Erkundung der Räumlichkeiten ist vor einem ersten Mietvertrag notwendig.
Die Mieter akzeptieren die Gegenwart einer Person von unserem Verwaltungsgteam um ein reibungsloses Ablaufen in den Gebäuden zu gewährleisten.
Berghaus, Gründerhaus und Chalet Angela
Die Verantwortlichen des Mietvertrages verlangen von ihren Teilnehmern, ihren Schlafsack (oder Leintücher und Duvetanzüge) sowie ihre Kissenanzüge mitzunehmen. Eine Decke steht für jedes Bett zur Verfügung.
Die Bereitstellung von wegwerfbarer Qualitäts-Bettwäsche ist möglich.
Die Räumlichkeiten werden selbstverwaltend zur Verfügung gestellt. Die Zubereitung von Mahlzeiten und die Bedienung sind im Prinzip nicht im Angebot.
Aus Sicherheitsgründen, es ist absolut untersagt, in den Häusern und den umliegenden Zonen zu rauchen.
Hunde und andere Haustiere sind nicht erlaubt.
Die Bewohner sind verpflichtet, die Zimmer und Gemeinschaftsräume zu reinigen und in Ordnung zu bringen. Sämtliche Reinigungs- und/oder Wiederherstellungsarbeiten zu unseren Lasten werden in Rechnung gestellt.
Für die Risikodeckung durch eine Haftpflichtversicherung ist der Bewohner verantwortlich.
Der Mieter verlässt das Haus gemäss gemeinsamer Abmachung. Eine Kontrolle des Inventars wird von einer Gruppe unseres Verwaltungsgteams ausgeführt.
Um die Reservation zu bestätigen wird für jedes Gebäude eine Anzahlung verlangt. Dieser Betrag wird zurückbehalten, falls der unterzeichnete Vertrag gebrochen wird. Eine Absage 15 Tage vor Beginn des vorgesehenen Aufenthaltes hat die Bezahlung des Totalbetrages zur Folge.